Schließung über Weihnachten und den Jahreswechsel:
Vom 22.12.2025 bis 06.01.2026 bleiben unsere Geschäfts- und Beratungsstellen geschlossen.
Die beste Form der Betreuung
Die Kindertagespflege ist eine individuelle Betreuungsform für Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren.
Sie ergänzt oder ersetzt andere institutionelle Angebote wie Kindergarten oder Hort.
Besonders für Säuglinge und Kleinstkinder halten wir die Kindertagespflege für die beste Form der außerhäuslichen Betreuung.
Es gibt verschiedene Formen der Kindertagespflege:
Ein Kind kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Rahmen ihrer Familie, in anderen geeigneten Räumen - auch im Zusammenschluss von 2 Kindertagespflegepersonen - oder im Haushalt der Eltern durch eine/n Kinderbetreuer/in betreut werden.
Die Betreuung kann ganztags oder stundenweise erfolgen.
Die Kindertagespflege ist als Betreuungsform gesetzlich den Krippen und Kitas gleichgestellt und vollständig anerkannt.
Für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren haben Eltern nicht nur einen Anspruch auf frühkindliche Förderung, sondern auch das Wunsch- und Wahlrecht, ob diese Betreuung in einer Kindertagespflege oder in einer Krippe/Kita stattfinden soll.
Das bedeutet: Eltern entscheiden selbst, welche Betreuungsform in den ersten Lebensjahren am besten zu ihrem Kind und zu ihrer familiären Situation passt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Kindertagespflege sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 23 SGB VIII) festgelegt.







